Informationen zu Bildungsgängen
Berufsschule
Das Berufsorientierungsjahr und die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis
Das Berufsorientierungsjahr und die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis bilden gemeinsam eine Berufseinstiegsphase, die den Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis erleichtern soll. Während der Schwerpunkt des Berufsorientierungsjahrs auf dem nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses liegt, ist die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis stringenter auf eine duale Berufsausbildungsvorbereitung ausgerichtet. Die Dauer des Bildungsgangs ist auf ein Jahr beschränkt.
Berufsorientierungsjahr
Ziel
Das Berufsorientierungsjahr zielt auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses.
Gleichzeitig werden Kenntnisse und Fertigkeiten aus mehreren Berufsfeldern vermittelt, sodass eine bessere Grundlage für die Berufswahl entsteht.
Voraussetzungen
Aufgenommen wird, wer die Schulpflicht in der Primar- und der Sekundarstufe I erfüllt, aber noch keinen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss erworben hat.
Unterricht
Der Bildungsgang dauert ein Jahr.
In der Regel werden 34 Wochenstunden Unterricht erteilt.
In einer Orientierungsphase erlangen die Jugendlichen Kenntnisse und Fertigkeiten aus mehreren Berufsfeldern. Während der darauf folgenden Einarbeitungsphase wird der Unterricht in einem ausgewählten Berufsfeld fortgesetzt.
Besonderheiten
Wer nach Abschluss der Jahrgangsstufe 9 unmittelbar eine duale Berufsausbildung beginnt, diese aber bereits im ersten Jahr abbricht, kann das Berufsorientierungsjahr besuchen.
Abschluss
- Berechtigung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres; zugleich ist auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) erfüllt
- Gegebenenfalls Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
Anschlussmöglichkeiten:
- Besuch des Berufsgrundschuljahrs
- Betriebliche Ausbildung
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis
Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 wird durch die Änderungsverordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) eine wesentliche strukturelle Veränderung des Bildungsgangs Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis wirksam.
Die neue Ausrichtung dieses Bildungsgangs folgt in ihren Grundsätzen dem Berufsbildungsgesetz. Demnach ist die Berufsausbildungsvorbereitung neben der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und beruflichen Umschulung als Teil der Berufsbildung auch eine betriebliche Aufgabe und insofern Gegenstand der Lernortkooperation.
Ziel
Die Jugendlichen erwerben berufliche Kenntnisse, die auf eine betriebliche Ausbildung vorbereiten und ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus können sie gegebenenfalls den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) nachholen.
Der Besuch des Berufskollegs soll dazu beitragen, sich besser für eine Ausbildung oder Beschäftigung zu qualifizieren.
Falls bereits ein guter Hauptschulabschluss oder ein Abschluss nach Klasse 10 vorliegt, bietet das Berufskolleg andere Bildungsgänge an, die den Erwerb beruflicher Kenntnisse und weiterer allgemein bildender Abschlüsse ermöglichen.
Voraussetzungen
Schülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) noch nicht erfüllt haben und sich nicht für einen anderen Bildungsgang entscheiden, besuchen die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis.
Unterricht
In diesem Bildungsgang findet an zwei Tagen in der Woche 12 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt.
An den übrigen drei Tagen nehmen die Jugendlichen teil
- an einer berufsvorbereitenden Maßnahme der Arbeitsverwaltung oder
- am Werkstattjahr oder
- an einem Betriebspraktikum (von Schulseite begleitet).
Grundsätzlich muss den Jugendlichen an allen Tagen ein Qualifizierungsangebot gemacht werden. Die fachliche Ausrichtung orientiert sich so weit wie möglich am beruflichen Interessenschwerpunkt der Jugendlichen.
Absolviert die Schülerin oder der Schüler ein Betriebspraktikum, wird der Unterricht im Berufskolleg eng mit der Arbeit im Betrieb abgestimmt. Es ist vorteilhaft, wenn sich die zukünftigen Schülerinnen und Schüler bereits im Voraus um einen Praktikantenplatz bemühen. Das Berufskolleg wird bei der Suche nach einem Praktikumsplatz helfen.
Die Möglichkeit, lediglich an zwei Tagen in der Woche den Unterricht des Berufskollegs zwecks Erfüllung der Berufsschulpflicht zu besuchen, ist nur noch bei Nachweis eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses gegeben.
Der Unterricht erfolgt nach der Rahmenstundentafel der Anlage A 6 der APO-BK und nach dem Lehrplan der Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis (KSoB). Materialien zur Unterstützung der Bildungsgangarbeit wurden im BQF-Projekt NRW erarbeitet und stehen als Download zur Verfügung.
Abschluss
- Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) erfüllt
- Gegebenenfalls Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
Anschlussmöglichkeiten
- Betriebliche Ausbildung
